Zielgerichtete Nutzung von Radioaktivität und ionisierender Strahlung

  • Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffe gemäß § 89 StrlSchV
  • Kontaminationskontrollen gemäß § 57 StrlSchV (z.B. an ECD)
  • Bewertung von radioaktiven Stoffen in Stoffkreisläufen
    (radioaktive Funde gem. § 168 StrlSchV)
  • Erstellung von Rückbaukonzepten inkl. Kostenkalkulationen
  • Planung und Durchführung von Freigabeverfahren gem. §§ 31 StrlSchV
  • Unterstützung bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe und Abfälle an die entsprechenden Entsorger / Recyclingunternehmen (z.B. Landessammelstellen, Fachunternehmen, Deponien)
  • Unterstützung bei Genehmigungsanträgen gemäß §§ 12, 25 und 27 StrlSchG
  • Bewertung von radiologischen Altlasten
  • Bewertung / Auslegung des Brand- und Diebstahlschutzes nach DIN 25422 sowie Erstellung von Sicherungsberichten nach SEWD-Richtlinie
  • Bewertung und Auslegung von Radionuklidlaboratorien nach DIN 25425
  • Berechnungen baulicher Strahlenschutz nach DIN 6844-3

Natürlich vorkommende Radioaktivität

  • Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürliche vorkommende Radioaktivität gem. § 55 StrlSchG
  • Bewertung von NORM-kontaminierten Stoffen und Anlagenteilen
  • Prüfung und Organisation der Entsorgung natürlicher radioaktiver Stoffe
  • Durchführung von Entlassungsverfahren zur Beseitigung vom Antrag bis zur Deponierung
  • Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration an Arbeitsplätzen und in Aufenthaltsräumen (Verwendung von Exposimetern anerkannter Messstellen)
  • Beratung zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen

Bereichsübergreifend

  • Beförderung von Gefahrgut der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) gemäß GGVSEB / ADR
  • Beratung zur Durchführung von Gefahrguttransporten der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) nach GGVSEB / ADR
  • Erstellung von Strahlenschutzanweisungen, Arbeitsanweisungen und Handlungsempfehlungen
  • Bestellung als externer Strahlenschutzbeauftragter für Genehmigungen gem. § 25 StrlSchG und § 27 StrlSchG
  • Durchführung von Inhouse-Schulungen und Unterweisungen zu Themen des Strahlenschutzes
  • Prüfung Ihrer Strahlenschutzorganisation mit einem Blick von Außen
  • Referententätigkeit bei Kursen zum Erwerb und der Aktualisierung der Fachkunde (Schwerpunkt Freigabe)
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