Dichtheitsprüfung umschlossener radioaktiver Stoffe

In Deutschland werden ca. 100.000 umschlossene radioaktive Stoffe (Strahlenquellen) in der Industrie und Gewerbe, Medizin, Forschung und Landwirtschaft eingesetzt. Domionierend sind dabei die Radionuklide Co-60, Cs-137, Sr-90 und Am-241.

 

In den Strahlenquellen ist der radioaktive Stoff in einer allseitig dichten, festen und inaktiven Hülle eingebettet. Somit wird sichergestellt, dass der radioaktive Stoff bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht entweichen kann und keine Kontamination verursacht, die Mensch und Umwelt gefährden kann. 

 

Um auch während des Einsatzes solcher Strahlenquellen die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten, werden die Strahlenquellen in regelmäßigen Abständen auf die Dichtheit der Umhüllung geprüft. Bei Strahlenquellen, welche im technischen Bereich eingesetzt werden, ist die Dichtheitsprüfung i.d.R. jährlich bis 3-jährlich zu wiederholen. Für Strahlenquellen im medizinischen Einsatz sind Fristen zwischen sechs Monaten und drei Jahren festgelegt.

 

Die rechtliche Grundlage zur Erfordernis der Dichtheitsprüfung ergibt sich aus § 89 StrlSchV und der jeweiligen Umgangsgenehmigung. Die Dichtheitsprüfung muss durch behördlich bestimmte Sachverständige gem. § 172 Abs. 1 Nr. 4 StrlSchG unter Berücksichtigung der Richtlinie über die Dichtheitsprüfung an umschlossenen radioaktiven Stoffen erfolgen.

 

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