Eigenschaften und Vorkommen von Radon
Radon (Rn-222) entsteht als Zwischenprodukt der Zerfallskette des natürlich vorkommenden Uran-238. Es wird somit aus allen Böden und Materialien freigesetzt, welche Uran-238 enthalten.
In Deutschland beträgt die Radonkonzentration in der Bodenluft in 1 m Tiefe üblicherweise von unter 10.000 Bq/m³ bis 100.000 Bq/m³, lokal können auch deutlich höhere Konzentrationen auftreten.
Radon ist ein sehr mobiles radioaktives Edelgas, welches mit den menschlichen Sinnen nicht wahrnehmbar ist. Die kurzlebigen Radon-Folgeprodukte sind radioaktive Isotope des Polonium (Po-218, Po-214), Wismut (Bi-214) und Blei (Pb-214). Diese Radon-Folgeprodukte lagern sich in der Luft an Aerosole, welche eingeatmet werden. Erfolgt der radioaktive Zerfall der Folgeprodukte innerhalb der Lunge, schädigt die dabei freiwerdende ionisierende Strahlung (vornehmlich Alpha-Strahlung) das umliegende Gewebe und kann in der Folge zu einem Lungenkrebs führen. Nach aktuellen Erkenntnissen sind ca. 5 % der Todesfälle durch Lungenkrebs in der Bevölkerung auf Radon rückführbar.
Die weiteren Isotope des Radon (Rn-220 als Folgeprodukt von Th-232 sowie Rn-219 und Rn-218) sind im Hinblick auf mögliche Strahlenexpositionen nicht relevant.
Radon in Gebäuden
Radon tritt über durchlässige Risse im Mauerwerk oder Kabel- und Rohrdurchführungen in Gebäude ein und kann sich dort in der Raumluft bei unzureichender Belüftung anreichern. Die Radon-Aktivitätskonzentration der Raumluft ist in der Regel in bodenberührenden Bereichen, d.h. Keller und nicht unterkellerte Räume) am höhsten und nimmt von Etage zu Etage weiter ab. Zu den gebäudespezifischen Eigenschaften, welche die Radon-Aktivitätskonzentration maßgeblich beinflussen, zählen der Radongehalt im Boden und die Bodenbeschaffenheit, der Zustand des Gebäudes (Dichtheit gegenüber dem Boden), mögliche Kamineffekte im Gebäude ("Ansaugen" des Radons aus dem Boden) und das individuelle Lüftungsverhalten der Bewohner.
Ein wirksames und einfaches Mittel gegen hohe Radon-Aktivitätskonzentrationen ist regelmäßiges Lüften der entsprechenden Bereiche oder ggf. das Abdichten von Türen und Leitungen zum Kellergeschoß. Bei zu hohen Aktivitätskonzentrationen sind diese einfachen Maßnahmen ggf. nicht ausreichend, weshalb auch bauliche Maßnahmen erforderlich werden können. Hierzu zählen das Abdichten der Eintrittspfade ins Gebäude oder das Absaugen der radonhaltigen Bodenluft neben oder unter dem Gebäude. Weiterführende Informationen zu baulichen Maßnahmen sind im Radon-Handbuch Deutschland (Herausgeber Bundesamt für Strahlenschutz) zu finden.
Rechtliche Vorschriften für Gebäude und Arbeitsplätze
Mit der neuen Strahlenschutzgesetzgebung wurde der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen aufgenommen. Es werden verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um die Gesundheit der Bevölkerung in Gebieten mit hohem Radonpotential zu schützen.
Die Bundesländern sind gem. StrlSchG verpflichtet, bis Ende 2020 sogenannte Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen. Dabei handelt es sich um Gebiete, in denen in Gebäuden der Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Rn-222 Aktivitätskonzentration in der Luft von 300 Bq/m³ überdurchschnittlich oft überschritten wird. Überdurchschnittlich häufig bedeutet hierbei auf mindestens 75 % der Fläche einer Verwaltungseinheit oder in mindestens 10 % der Gebäude.
Die Radon-Vorsorgegebiete finde Sie unter nachfolgenden Verlinkungen (kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit)
Ab 2021 gelten in Radon-Vorsorgegebieten besondere Anforderungen an den Schutz vor Radon in Neubauten und an Arbeitsplätzen (siehe §§ 121 - 132 StrlSchG, §§ 153 - 158 StrlSchV).
So ist gem. StrlSchV in Radon-Vorsorgegebieten eine Messung der Rn-222 Aktivitätskonzentration in der Luft an Arbeitsplätzen im Keller- oder Erdgeschoss zu veranlassen, wobei die Messung innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung der Radon-Vorsorgegebiete erfolgt sein muss. Da die Rn-222 Aktivitätskonzentration jahreszeitlichen Schwankungen unterliegt beträgt die Regelmesszeit 12 Monate.
Die Messung der Rn-222 Aktivitätskonzentration erfolgt in der Regel durch passive Messgeräte, welche bei anerkannten Messstellen zu beziehen sind.
Sollte im Ergebnis der durchgeführten Messungen Arbeitsplätze identifiziert werden, bei welchen die Rn-222 Aktivitätskonzentration im Jahresmittel oberhalb des Referenzwertes von 300 Bq/m³ beträgt, sind innerhalb von 12 Monaten nach Vorliegen der Ergebnisse der Erstmessung Maßnahmen zur Senkung der Rn-222 Aktivitätskonzentration zu ergreifen. Die Erfolgskontrolle der Maßnahmen erfolgt wiederum durch eine 12-monatige Messung. Sollten die Maßnahmen nicht zur Reduktion der Rn-222 Aktivitätskonzentration unterhalb des Referenzwertes geführt haben, muss der betreffende Arbeitsplatz bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Zudem ist die zu erwartende Strahlenexposition für die betroffenen Mitarbeiter abzuschätzen. Sollte die Abschätzung eine Dosis von < 6 mSv/a ergeben, muss der Verantwortliche (Arbeitgeber*in) dafür Sorge tragen, die Rn-222 Exposition durch geeignete Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Ergibt die Abschätzung eine Überschreitung der Dosis von 6 mSv/a, sind die Anforderungen des beruflichen Strahlenschutzes einzuhalten.
Eine sehr gute Zusammenfassung der Maßnahmen bei Radon an Arbeitsplätzen finden Sie in der Broschüre vom BfS "Radon-Schutz an Arbeitsplätzen". Informationen über die Auswahl der Messstellen und Messverfahren sind im Leitfaden "Radon an Arbeitsplätzen" vom BfS enthalten.
Weiterführende Informationen zum Thema Radon
Broschüren:
Allgemeines zum Radon:
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