Nachfolgend finden Sie einige Beispiele zu radioaktiven Funden sowie Handlungsempfehlungen bei der Feststellung erhöhter ionisierender Strahlung.
WICHTIGE INFORMATION:
Durch die ab dem 31.12.2018 geltende Strahlenschutzverordnung müssen gem. § 168 StrlSchV Fund und Erlangung auch bei dem Verdacht, einen radioaktiven Stoff gefunden zu haben, die strahlenschutzrechtliche oder der nach Landesrecht zuständigen Polizeibehörde unverzüglich mitzuteilen. Es reicht somit nicht, die Meldung erst nach der eingehenden radiologischen Bewertung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Es empfiehlt sich aufgrund der Sensibilität des Themas wie bisher, die zuständige Strahlenschutzbehörde zu informieren und die Polizei nur dann in Kenntnis zu setzen, wenn die strahlenschutzrechtlich zuständige Behörde nicht erreichbar ist.
Ablaufschema Funde
Sollte aufgrund einer Alarmgebung an einer Portalmessanlage oder durch sonstige Gründe der Verdacht bestehen, in den Besitz radioaktiver Stoffe gelangt zu sein, ist ein umsichtiges Verhalten essentiell. In der nachfolgenden Abbildung finden Sie zur Unterstützung ein grundlegendes Ablaufschema, welches die wesentlichen Maßnahmen beinhaltet. Sollten Sie das Ablaufschema für Ihre Zwecke als Vorlage benötigen, sprechen Sie mich gern an.
Radium als Leuchtfarbe wurde erst ab 1963 mit festlegung von Grenzwerten für die Strahlenexposition zum Auslaufmodell. Die Leuchtfarbe ist eine Mischung aus Ra-226 und Zinksulfid.
Eingesetzt wurde Radium-Leuchtfarbe vornehmlich im militärischen Umfeld. Die Doosisleistung unmittelbar an den Instrumenten beträgt i.d.R. einige 10 µSv/h.
Zu den Dachbodenfunden zählen alte Trink- und Badekuren mit Ra-226 Emanationsquellen. Diese wurden Anfang des letzten Jahrhunderts vielfältig eingesetzt und deren manigfaltige heilende Wirkung angepriesen. In die Radium-Trinkkuren wurde Wasser eingefüllt und nach einer Wartezeit von 24 Stunden in kleinen Schlucken getrunken.
Neben diesen Trink- und Badekuren wurden weitere Produkte mit Ra-226 vertrieben. So z.B. Radium-Kompressen, Seifen, Badesalz oder auch Schuheinlagen. Der Vertrieb solcher radioaktiven "Heilmittel" wurde eingestellt, nachdem die schädliche Wirkung bei zu hohen Dosen erkannt wurde.
Umschlossene radioaktive Stoffe (kurz Strahlenquellen) werden in vielen Industriezweigen und in der Forschung und der Medizin eingesetzt.
Strahlenquellen sind aufgrund ihrer Größe oftmals unscheinbar, weisen mitunter jedoch eine hohe Aktivität auf. Da es in der Vergangenheit zu einigen Vorfällen im Zusammenhang mit herrenlosen Strahlenquellen kam, sind heutzutage bei großen Schrottunternehmen und in den Stahlwerken die Portalmessanlagen zur Detektion von ionisierender Strahlung installiert.
Durch die stringente behördliche Überwachung und die Sensibilisierung der Metallrecycling-Branche im Hinblick auf radioaktive Strahlenquellen ist ein Fund von Strahlenquellen heutzutage selten.
In der Nuklearmedizin finden vielfältige kurzlebige Radionuklide Anwendung (Tc-99m, I-131, Lu-177 etc.). Die Radionuklide unterliegen dabei nicht nur ihrer physikalischen Halbwertzeit, sondern auch der biologischen. Die applizierten radioaktiven Stoffe werden also sukzessive aus dem Körper ausgeschieden. Da Patienten mit einer gewissen Restaktivität aus den Kliniken entlassen werden, kann es bei inkontinenten Personen zu einer Kontamination der verwendeten Einlagen kommen. Sofern diese mit dem Hausmüll bei einer thermischen Verwertungsanlage angeliefert werden und die Aktivität noch ausreichend hoch ist (wie z.B. bei I-131), kann es dort zu einer Alarmgebung führen. Situationsabhängig werden die kontaminierten Materialien separiert und bewertet. In Abhängigkeit vom Radionuklid und der Aktivität werden die Materialien zum Abklingen zwischengelagert und zu einem späteren Zeitpunkt verbrannt.
Bei NORM-Stoffe ist durch technische Prozesse die natürliche Radioaktivität (vornehmlich Ra-226) angereichert. Diese finden sich vor Allem in der Förderung von Tiefenmedien, wie Erdöl- oder Erdgasanlagen aber auch in der Geothermie. Aufgrund der allgemeinen Annahmebedingungen in der Metallrecyclingindustrie können NORM-kontaminierte Materialien nicht konventionell verwertet, sondern müssen i.d.R. deponiert werden.
Gesteinsstufen können je nach Herkunft erhöhte Anteile der natürlich vorkommenden Radionuklidketten U-238sec und Th-232sec aufweisen. Ein Beispiel für eine solche Gesteinsstufe ist die Pechblende. Die Dosisleistung direkt an einer solchen Geseteinsstufe kann wenige µSv/h bis zu einigen 100 µSv/h aufweisen. Wenn diese über den Hausmüll entsorgt werden, führen diese aufgrund der hohen Dosisleistung häufig zu einer Alarmgebung an thermischen Verwertungsanlagen und müssen anschließend separiert und fachgerecht entsorgt werden.
Blitzableiter wurden teilweise mit radioaktiven Plättchen versehen, welche durch die Aussendung der ionisierenden Strahlung die Luft um die Spitze des Blitzableiters ioniseren und somit den Blitz auf diese lenken sollten. Die Wirksamkeit dieses Prinzips konnte jedoch nie nachgewiesen werden. Als Radionuklide kamen z.B. Ra-226 oder Am-241 zum Einsatz. Ionisationsrauchmelder gibt es in unterschiedlicher Form mit Am-241, Ra-226 oder auch Kr-85.
Neben den aufgeführten radioaktiven Stoffen finden sich seltenener z.B. Co-60 kontaminierte Stähle. Außerdem können auch Materialien, die Zirkon enthalten (z.B. Tresore) oder thorierte Schweißelektroden zu Alarmgebungen an Radioaktivitätsmessanlagen führen.
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