Informationen zu Neuregelungen im Strahlenschutz

Am 03.07.2017 wurde das Gesetz zur Neuordnung des Rechst zum Schutz vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42 ausgegeben. Artikel 1 beinhaltet das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG). Mit dem StrlSchG werden die Vorgaben der Richtlinie 2013/59/Euratom umgesetzt und das Strahlenschutzrecht neu strukturiert.

So sind wesentliche Aspekte des Strahlenschutzes, welche vormals z.T. in der auf dem Atomgesetz (AtG) basierenden Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt waren, in dem StrlSchG zu finden.  

 

Die bisherige Unterscheidung in der StrlSchV zwischen Tätigkeiten und Arbeiten wurde mit dem StrlSchG vollständig aufgehoben. Mit dem StrlSchG wird künftig unterschieden zwischen:

  • geplante Expositionssituationen
  • Notfallexpositionssituationen
  • bestehenden Expositionssituationen

 

Neben der Neustrukturierung wird der Anwendungsbereiche des Strahlenschutzsystems zu folgenden Themen deutlich erweitert sowie die Anforderungen an den Strahlenschutz in einigen Bereichen angepasst:

  • Radon in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen

  • Optimierung des radiologischen Notfallschutzes

  • Schutz des raumfahrenden Personals

  • höhere Anforderungen bei Tätigkeiten mit natürlich vorkommender Radioaktivität

  • Anpassung der Freigrenzen und Freigabewerte

  • Absenkung des Grenzwertes der Organdosis für das Auge für beruflich strahlenexponierte Personen von 150 mSv/a auf 20 mSv/a

 

Das StrlSchG verfügt über 218 Paragraphen und 9 Anlagen. Bei vielen der Paragraphen handelt es sich um Verordnungsermächtigungen. Mit dem 31.12.2018 sind alle Regelungen vollständig in Kraft gesetzt worden.

 

Die neue Strahlenschutzverordnung, welche die bisherige RöV und StrlSchV vereint, wurde am 05.12.2018 veröffentlicht und trat am 31.12.2018 in Kraft. Die StrlSchV, mit insgesamt 200 Paragraphen und 19 Anlagen, beinhaltet die konkretisierenden Regelungen zum Strahlenschutz.

 

Die Änderungen der Strahlenschutzgesetzgebung wird für viele Strahlenschutzbeauftragte, welche diese Tätigkeit neben ihren eigentlichen Aufgaben wahrnehmen, eine Herausforderung. Daher habe ich einige Informationen für die Anwender radioaktiver Stoffe zusammengestellt, welche den Umstieg etwas erleichtern sollen.  

 

Neben den nachfolgend bereitgestellten Informationen empfehle ich auch die sehr übersichtliche und gut strukturierte Seite des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/strahlenschutz/47571.htm

StrlSchG, StrlSchV - Wo zu finden?

Gegenüberstellung StrlSchV alt vs. StrlSchG / StrlSchV neu

Damit Sie die Rechtsbezüge in der neuen StrlSchV und dem StrlSchG auf Grundlage der alten StrlSchV wieder finden, habe ich diese in einer pdf gegenübergestellt. Die Angaben sind ohne Gewähr.

Synopse StrlSchV alt - StrlSchV/StrlSchG
Gegenüberstellung der alten StrlSchV mit dem neuen StrlSchG und der neuen StrlSchV, Stand: 2020-09-04
Synopse-StrlSchValt-neu-2020-09.pdf
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