Ihre Sachverständige im Strahlenschutz
Einzelsachverständige nach § 172 Abs. 1 Nr. 2, 3 (Gammaradiographie) und 4 StrlSchG, Radonfachperson
Die zielgerichtete Nutzung von Radioaktivität und ionisierender Strahlung sowie das Auftreten expositionsrelevanter natürlicher Radioaktivität in verschiedenen Industriezweigen bedarf eines Strahlenschutzes, welcher sich am erforderlichen Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung, aber auch am erforderlichen Aufwand zur Dosisbegrenzung orientieren sollte.
Während meiner über 20-jährigen Berufserfahrung im Strahlenschutz habe ich umfangreiche Erfahrungen mit umschlossenen und offenen sowie mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen sammeln können. Durch die stets eigenständige Umsetzung der Projekte verfüge ich über sehr gute Kenntnisse im Genehmigungsmangement, im Umgang mit radiologischer Messtechnik und Probenahmeverfahren sowie der Berechnungen der Strahlenexposition von Beschäftigten und der Bevölkerung. Meine gute Vernetzung mit Behörden, akkreditierten Messlaboren und Entsorgungsunternehmen ermöglicht es, für komplexe und schwierige Aufgabenstellungen geeignete Lösungen zu finden und diese ggf. unter Hinzunahme von Kooperationspartner umzusetzen.
Der Bestimmungsbescheid nach § 172 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 StrlSchG berechtigt mich zudem zur Prüfungen von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität, zur Dichtheitsprüfungen von umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie zur Prüfung von Gammaradiographiegeräten.
Unter der Rubrik Fachinformationen sind Informationen und Verlinkungen zu verschiedenen Themen des Strahlenschutzes zusammengestellt, mit welchen ich mich beschäftige. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Themen haben, können Sie mich gern kontaktieren.
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